In den letzten Wochen gab es immer wieder Meldungen zu Hartz Iv und den Unstimmigkeiten mit dem Gesetz. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, handelt jetzt die Regierung. Ursula von der Leyen, Arbeitsministerin von der CDU, legte nun ein Härtefallkatalog vor. In diesem Katalog ist beschrieben, was als Härtefall gilt und was nicht. So gelten als Härtefall Chronisch Kranke, Behinderte, Scheidungs- bzw. Trennungskinder und auch Fälle bei denen eine Nachhilfe erforderlich ist, beispielweise nach langer Krankheit. Diese Entscheidung dürfte einige Hartz IV Empfänger entlasten, jedoch ist ein Großteil der Hartz IV Empfänger immer noch nicht besser dran. Der Stadt sollte an dieser Stelle auch nicht mehr zahlen. Denen, die in der Lage sind zu arbeiten, denen muss Arbeit geboten werden. Und wenn das eine Agentur für Arbeit nicht kann, sollte der Staat eingreifen.
Mehr Hartz IV…aber nicht für alle
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