Anfang Februar entschied das Verfassungsgericht in Karlsruhe über die Berechnung der Hartz IV Sätze. Es ging aus dem Urteil hervor das die Berechnung gegen geltende Gesetze im Grundgesetz verstößt. Viele Hartz IV Empfänger freuten sich über mehr Geld, doch dem ist zur Zeit nicht so. Hans-Jürgen Papier, Verfassungsgerichtspräsident, stellte klar das Hartz IV Empfänger durch dieses Urteil keinen Anspruch haben auf eine Ehöhung. Die Höhe des Hartz IV Satzes sei Sache des Gesetzgebers. Während diese Sachlage noch nicht vollständig geklärt ist, wird auf der anderen Seite diskutiert ob man gegen Hartz IV Empfänger die Arbeitsangebote ablehnen, härter vorgehen sollte. Diese Meinung vertritt zumindest Unionsfraktionschef Volker Kauder. Eines ist aber sicherlich allen klar, so wie es jetzt läuft kann es nicht weitergehen. Der Mangel an Arbeitsplätzen ist neben der Perspektivlosigkeit der Jugend aber auch älteren Generationen schon ein großes Problem was einen sehr langen Rattenschwanz mit sich bringt.
Urteil über Hartz IV – kein Anspruch auf mehr Geld
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